Juristin Nicola Pridik befasst sich seit vielen Jahren mit verständlicher Kommunikation von Recht in Wort und Bild. Wir haben sie gefragt, wie die Leichte Sprache juristische Texte verständlicher machen und auf welche Probleme man dabei stossen kann.
Nicola Pridik, Ihr Kerngebiet ist die Visualisierung und die Verständlichkeit von Rechtsinformationen. Können Sie uns mehr darüber sagen?
Die verständliche Vermittlung von Recht liegt mir sehr am Herzen. Deshalb habe ich sie 2008 zu meinem Beruf gemacht und das «Büro für klare Rechtskommunikation» gegründet. Mit meinen Dienstleistungen unterstütze ich alle, die rechtliche Inhalte für ihre jeweiligen Zielgruppen in klare Worte und ansprechende Bilder verpacken wollen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Rechtsvisualisierung. Das bedeutet konkret, dass ich Schaubilder erstelle, die juristische Strukturen und Zusammenhänge sichtbar machen. Ausserdem sorge ich dafür, dass die PowerPoint-Präsentationen von Jurist*innen nicht nur aus Textfolien bestehen. Ich mag die Visualisierung von Recht sehr, weil sie strukturiertes Denken voraussetzt und zugleich viel mit Gestaltung zu tun hat. Daneben gehört das Lektorat juristischer Texte zu meinen Angeboten.
Zu Beginn waren Sie skeptisch gegenüber der Leichten Sprache. Das hat sich offenbar geändert.
Bevor die Skepsis kam, war ich erst mal hellauf begeistert. Schliesslich geht es bei Leichter Sprache um Verständlichkeit, also genau mein Thema. Ich erwog sogar, Leichte-Sprache-Übersetzerin zu werden. Die Leistung hätte hervorragend in mein Dienstleistungsangebot gepasst. Auf die ersten eigenen Übersetzungen in Leichte Sprache folgte dann aber sehr schnell die Ernüchterung: Die Texte wurden zwar leichter, gefielen mir aber nicht mehr. Lose aneinandergereihte kurze Hauptsätze, viele Wiederholungen und ein wenig ansprechendes Layout sowie gefühlt immer dieselben Bilder: Das war nicht das, was ich wollte. Zur Verständlichkeit gehörte für mich zum einen eine gewisse sprachliche Ästhetik, die sich dadurch auszeichnet, dass Sätze wie von selbst ineinanderfliessen und man beim Lesen nicht ins Stocken gerät. Zum anderen verband ich Verständlichkeit stets mit einer optisch ansprechenden Verpackung, einem Text, der durch sein Layout dazu einlädt, sich mit ihm zu beschäftigen. Und ich vermisste klare Regeln für die Übersetzung. Schon nach kurzer Zeit des Experimentierens war ich mir sicher, dass die Leichte Sprache aus den genannten Gründen keine Aufgabe für mich ist. Ich wollte nicht etwas in die Welt setzen, das mir selbst nicht gefällt. Es brauchte einige Zeit, bis sich meine Haltung geändert hat. Heute habe ich nicht nur einen anderen Blick auf Leichte-Sprache-Texte, sondern auch eine Idee davon, wie ich die Leichte Sprache in meine Arbeit integrieren möchte.

Warum haben Sie Ihre Meinung geändert?
Die wichtigste Erkenntnis war, dass es überhaupt keine Rolle spielt, ob mir Texte in Leichter Sprache gefallen oder nicht. Es ist genauso irrelevant wie die Frage, ob mir eine Rollstuhlrampe gefällt oder Blindenschrift. Es geht bei all diesen Dingen nicht um das ästhetische Empfinden des Einzelnen, sondern um Barrierefreiheit, um Teilhabe. Leichte Sprache öffnet Menschen die Tür zu unserer Wissensgesellschaft, die sonst ausgeschlossen wären, weil sie Texte, die im Internet, in Büchern und Zeitschriften, in Informationsbroschüren und an sonstigen Orten zu finden sind, nicht lesen und verstehen können. Wenn eine Person, die Zugang zu all diesen Texten hat, ein negatives Urteil über Leichte Sprache fällt, ist das letztlich nichts anderes, als wenn sich jemand, der Treppen steigen kann, über eine Rollstuhlrampe aufregt, obwohl auf der Hand liegt, dass eine Treppe für Rollstuhlfahrer*innen ohne fremde Hilfe eine unüberwindbare Barriere darstellt. Das heisst nicht, dass jeder Leichte-Sprache-Text automatisch ein guter Text ist und man die Verpackung der Texte nicht noch verbessern könnte. Daran arbeiten derzeit diverse Menschen in Wissenschaft und Praxis. Ich muss deshalb aber nicht das Sprachkonzept als solches und seine Notwendigkeit in Frage stellen.
Wo findet Leichte Sprache Anwendung in Ihrer Arbeit?
Ich erstelle Schaubilder zu Leichte-Sprache-Texten mit rechtlichen Inhalten. Mit meinen juristischen Schaubildern mache ich Strukturen und Zusammenhänge sichtbar, um den Betrachter*innen das Verstehen der Inhalte zu erleichtern. Dem Text als Medium sind diesbezüglich Grenzen gesetzt, denn er kann Strukturen nur linear beschreiben, nicht aber zeigen. Das gilt natürlich auch für Leichte-Sprache-Texte. Hier kommt ausserdem noch folgendes Dilemma erschwerend hinzu: Da das Recht voller Fachbegriffe und noch dazu sehr abstrakt ist, sind in den Texten sehr viele Erklärungen nötig, um den Leser*innen das Verstehen auf Wort- und Satzebene zu ermöglichen. Das macht es ihnen aber umso schwerer, dem roten Faden auf Textebene zu folgen und inhaltliche Zusammenhänge zu verstehen. Sie sehen gewissermassen den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Meine Schaubilder sollen ihnen dabei helfen, indem sie die lineare Anordnung des Textes vorsichtig aufbrechen, Text durch Bilder ergänzen und einzelne Sätze oder Absätze zueinander in Beziehung setzen.

Jurist*innen sind eher skeptisch, was Leichte Sprache betrifft. Sie sagen: Man kann juristische Inhalte nicht vereinfachen. Was sagen Sie dazu?
Juristische Texte kann man sehr wohl verständlicher formulieren, als es gemeinhin üblich ist. Und ich habe selbst gestaunt, was sogar die Leichte Sprache mit ihren eingeschränkten Möglichkeiten kann. So hat die Forschungsstelle Leichte Sprache zum Beispiel für das «Niedersächsische Justizministerium» eine Broschüre zum Erbrecht und zur Vorsorgevollmacht in Leichte Sprache übersetzt. Natürlich muss man Inhalte dabei vereinfachen. Das tue ich im Übrigen auch, wenn ich Recht visualisiere. Lehrer*innen tun es in ihrem Unterricht und Journalist*innen, die ihrer Leserschaft unsere komplexe Welt erklären. Zur Vermittlung von Wissen ist das völlig in Ordnung – und sogar notwendig, denn sonst bräuchten wir gar nicht damit anzufangen, uns zu informieren, weil wir ohnehin nicht die ganze Tragweite und Komplexität eines Themas erfassen können, wie es vielleicht Expert*innen in dem jeweiligen Fachgebiet tun. In den meisten Fällen reichen vereinfachte Inhalte völlig aus, um Menschen ohne Fachkenntnisse die nötige Orientierung zu bieten und – was im Recht häufig das Ziel ist – selbstbestimmtes Handeln zu ermöglichen. Das meine ich nicht nur in Bezug auf die Zielgruppen der Leichten Sprache, sondern ganz allgemein. Dabei schliesse ich mich selbst ein. Das Besondere bei den Zielgruppen der Leichten Sprache ist allerdings, dass sie sich mit den vereinfachten Informationen begnügen müssen, während Menschen, die Zugang zur Standardsprache oder sogar zur jeweiligen Fachsprache haben, selbst entscheiden können, sich tiefergehend zu informieren.
Ein grosses Problem sind Texte von Behörden, Versicherungen oder Banken. Sie verlangen nach höherer Sprachkompetenz. Wie kann Leichte Sprache hier helfen?
Mit Behörden, Versicherungen und Banken hat nahezu jeder Erwachsene im Alltag zu tun. Dabei geht es häufig um finanzielle Fragen und rechtliche Ansprüche, die eine weitreichende Bedeutung für das Leben des Einzelnen haben: Übernimmt die Krankenkasse diese oder jene Leistung? Steht mir ein Hilfsmittel zu? Erhalte ich Wohngeld oder einen Kredit? Umso wichtiger ist, dass Schreiben und Informationen von Behörden, Versicherungen und Banken von allen verstanden werden. Sie sollten deshalb idealerweise auch in Leichter Sprache vorliegen. Selbst wenn die Informationen dabei sehr stark heruntergebrochen werden müssen, können juristisch-administrative Texte in Leichter Sprache Menschen doch in die Lage versetzen, wichtige Entscheidungen für ihr Leben ohne fremde Hilfe zu treffen oder zumindest im Ansatz zu verstehen, um was es geht. Es geht um Teilhabe. Alle sollten die Möglichkeit haben, sich zu informieren, auch wenn sie aufgrund einer eingeschränkten Lesefähigkeit oder kognitiver Einschränkungen keinen Zugang zur Standardsprache haben.
Sollte man diese Art von Texten nicht grundsätzlich vereinfachen? Wie könnte das aussehen?
Auf jeden Fall. Die Debatte um die Notwendigkeit von Informationen in Leichter Sprache lenkt leicht davon ab, dass es beim Thema Verständlichkeit juristisch-administrativer Texte nicht nur um die vergleichsweise kleine Gruppe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen geht. Es geht auch um 7,5 Millionen funktionale Analphabet*innen in Deutschland, Geflüchtete und Zugewanderte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, und letztendlich um alle Bürger*innen die – selbst mit Hochschulstudium – nicht jedes Antragsformular, jeden Vertrag und jeden Bescheid vom Amt ohne Weiteres verstehen. Das Ziel muss deshalb sein – unabhängig von ergänzenden Angeboten in Leichter Sprache – Schreiben und sonstige Informationen von Behörden verständlicher zu formulieren als bisher. Ansätze dazu finden sich zum Beispiel im Konzept der einfachen Sprache und vor allem der bürgernahen Verwaltungssprache.
Bundesverwaltungsamt (Hrsg.): Bürgernahe Verwaltungssprache – Arbeitshandbuch
Landeshauptstadt Wiesbaden und Gesellschaft für deutsche Sprache (Hrsg.): Leitsätze für eine bürgerfreundliche Verwaltungssprache
Die verlinkten Dokumente lassen erkennen, dass man das Problem erkannt hat. Von einer flächendeckenden Umsetzung kann bisher aber leider keine Rede sein.
Sie sagen, Texte in Leichter Sprache seien nicht justiziabel, also nicht geeignet, um gerichtlich verwendet zu werden. Können Sie erklären, warum?
Justiziabel sind Texte dann, wenn sie juristisch relevant und damit einer gerichtlichen Entscheidung zugänglich sind. So kann man zum Beispiel aus Gesetzesvorschriften oder Verträgen Rechte ableiten oder die rechtliche Relevanz ergibt sich daraus, dass Texte bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen, wie zum Beispiel die Datenschutzerklärung auf einer Website, eine Stellenausschreibung oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens. Auch die Bescheide einer Behörde müssen sich am Gesetz messen lassen und unterliegen damit der gerichtlichen Kontrolle. Dass Leichte-Sprache-Texte mit rechtlichen Inhalten in aller Regel nicht justiziabel sind, hat mit der Vereinfachung der Inhalte zu tun. Das Recht ist zu abstrakt und komplex, als dass es mit den begrenzten sprachlichen Mitteln der Leichten Sprache in jeder Hinsicht juristisch korrekt und vollständig abgebildet werden könnte. Folglich könnten juristische Leichte-Sprache-Texte vor Gericht nicht bestehen. Die fehlende Justiziabilität ist eine notwendige Konsequenz daraus, denn man würde sonst eine Messlatte an die Texte anlegen, der sie von vornherein nicht gerecht werden können. Auch wäre es keine Alternative, die Texte doch wieder zulasten der Verständlichkeit zu verändern, um sie juristisch wasserdicht zu machen. Das hätte dann nichts mehr mit barrierefreier Kommunikation zu tun.
Welche Funktion haben die Texte in Leichter Sprache dann?
Sie bieten die Chance, den Inhalt der jeweiligen Ausgangstexte, die wiederum juristisch relevant sein können, auch Menschen zugänglich zu machen, die nicht in der Lage sind, die Ausgangstexte zu lesen und zu verstehen. Sie stellen damit immer ein zusätzliches Informationsangebot dar, welches den jeweiligen Ausgangstext ergänzt.
Wenn Leichte-Sprache-Expert*innen gemeinsam mit Jurist*innen an Texten feilen, ist vielleicht mehr möglich, als wir bisher dachten.
Das klingt alles danach, als wären justiziable Leichte-Sprache-Texte komplett ausgeschlossen.
Ich bin mir selbst nicht sicher, ob es wirklich so ist oder ob es nicht doch möglich sein könnte, diesen oder jenen Text mit juristischer Relevanz in die Welt zu setzen. Von daher bin ich selbst gespannt, was sich auf diesem Gebiet weiter tun wird. Wenn Leichte-Sprache-Expert*innen gemeinsam mit Jurist*innen an Texten feilen, ist vielleicht mehr möglich, als wir bisher dachten.
Wie wird sich die Leichte Sprache im juristisch-administrativen Bereich weiterentwickeln? Oder wie soll sie sich entwickeln?
Darauf hätte ich auch gerne eine Antwort. Einerseits sind wir mit dem neuen Paragrafen 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes in Deutschland auf einem guten Weg, die Leichte Sprache voranzubringen. Die Vorschrift verpflichtet diverse Behörden dazu, auf Verlangen von Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung ihre Schreiben in Leichter Sprache zu erläutern. Andererseits gibt es nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf Rechtsinformationen oder Bescheide in Leichter Sprache und die Vorbehalte in Teilen der Bevölkerung gegenüber Leichter Sprache sind nach wie vor gross. Hier ist noch ganz viel Aufklärungsarbeit nötig. Grossartig ist jedoch, dass sich Leichte-Sprache-Interessierte zunehmend vernetzen, Vertreter*innen aus Wissenschaft und Praxis aufeinander zugehen und die Professionalisierung der Übersetzer*innen voranschreitet. Genau das ist nötig, um das noch sehr junge Sprachkonzept auf solide Füsse zu stellen und die barrierefreie Kommunikation zu einem Thema zu machen, das alle angeht. Im Herbst startet an der Uni Hildesheim sogar ein Masterstudiengang «Barrierefreie Kommunikation». Man kann nur hoffen, dass sich auch Jurist*innen dafür einschreiben, denn es wäre geradezu ideal, wenn es in naher Zukunft auch juristisch versierte Fachübersetzer*innen für Leichte Sprache geben würde.
Titelbild: Ralf Salecker
Links und Tipps von Nicola Pridik
Lesen:
Sehr empfehlen kann ich den Ratgeber «Leichte Sprache», der im Duden-Verlag erschienen ist. Er enthält nicht nur die wichtigsten Leichte-Sprache-Regeln, sondern sensibilisiert auch für das Thema der sprachlichen Barrierefreiheit und gibt einen Überblick über das Thema Leichte Sprache.
Eine Alternative zum Duden-Ratgeber ist das kürzlich erschienene Leichte-Sprache-Buch von Krishna-Sara Helmle, erschienen im BDÜ-Fachverlag.
Sich ausbilden:
Zur Einführung, Übung und Ausbildung bietet sich ansonsten auf jeden Fall an, einen Workshop zu besuchen. Ich persönlich habe an zwei Workshops der Forschungsstelle Leichte Sprache in Hildesheim teilgenommen und kann diese nur empfehlen, gerade wenn man intensiver in das Thema einsteigen will.
Im Herbst startet an der Uni Hildesheim ein Masterstudiengang «Barrierefreie Kommunikation».
Als Ergänzung wollen wir präzisieren, dass verschiedene Anbieter Workshops anbieten in der Deutschschweiz. Leichte Sprache CH, Büro Leichte Sprache, FHNW Soziale Arbeit, AS-Sprachbüro.
Sich austauschen:
Wer auf Xing unterwegs ist, kann sich auch der Gruppe «Leichte Sprache» anschliessen. Dort bleibt man auf dem Laufenden, was sich so tut, und tauscht sich zum Thema aus.
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